STVO 2013 – stvo_2013
§ 1 – Grundregeln
§ 2 – Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn. (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit. (3) Fahrzeuge, die in der …
§ 3 – Geschwindigkeit
§ 4 – Abstand
§ 5 – Überholen
(1) Es ist links zu überholen. (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. (3) Das Überholen ist unzuläss…
§ 6 – Vorbeifahren
§ 7 – Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
§ 7a – Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
§ 8 – Vorfahrt
§ 9 – Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuor…
§ 10 – Einfahren und Anfahren
§ 11 – Besondere Verkehrslagen
(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste. (2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindig…
§ 12 – Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, normal normal im Bereich von scharfen Kurven, normal normal auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen, normal normal auf Bahnübergängen, normal normal vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten. normal n…
§ 13 – Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
(1) An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur…
§ 14 – Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
§ 15 – Liegenbleiben von Fahrzeugen
§ 15a – Abschleppen von Fahrzeugen
§ 16 – Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder normal normal wer sich oder Andere gefährdet sieht. normal normal normal arabic (2) Wer einen Omnibus des Linienverkehrs oder einen gekennzeichneten Schulbus führt, muss Warnblinklicht …
§ 17 – Beleuchtung
§ 18 – Autobahnen und Kraftfahrstraßen
§ 19 – Bahnübergänge
§ 20 – Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
§ 21 – Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzp…
§ 21a – Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme. Das gilt nicht für (weggefallen) normal normal Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweili…
§ 22 – Ladung
§ 23 – Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung …
§ 24 – Besondere Fortbewegungsmittel
§ 25 – Fußgänger
(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossene…
§ 26 – Fußgängerüberwege
§ 27 – Verbände
§ 28 – Tiere
§ 29 – Übermäßige Straßenbenutzung
(1) (weggefallen) (2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, insbesondere Kraftfahrzeugrennen, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweis…
§ 30 – Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, we…
§ 31 – Sport und Spiel
§ 32 – Verkehrshindernisse
§ 33 – Verkehrsbeeinträchtigungen
§ 34 – Unfall
§ 35 – Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr und die von ihr beauftragten gewerblichen Transportdienstunternehmen, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. …
§ 36 – Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
§ 36a – Zeichen und Weisungen bei Transportbegleitung mit Anordnungsbefugnis
Die Zeichen und Weisungen eines Transportbegleiters nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung, die dieser in entsprechender Anwendung des § 36 Absatz 1 bis 4 gibt, sind zu befolgen. Zeichen und Weisungen der Polizei gehen den Zeichen und Weisungen eines Transportbe…
§ 37 – Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird. (2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün. Rot ist obe…
§ 38 – Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
§ 39 – Verkehrszeichen
(1) Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend ge…
§ 40 – Gefahrzeichen
§ 41 – Vorschriftzeichen
§ 42 – Richtzeichen
§ 43 – Verkehrseinrichtungen
§ 44 – Sachliche Zuständigkeit
(1) Zuständig zur Ausführung dieser Verordnung sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Straßenverkehrsbehörden. Nach Maßgabe des Landesrechts kann die Zuständigkeit der obersten Landesbehörden und der höheren Verwaltungsbehörden im Einzelfall oder allgemein auf eine andere Stelle übertragen we…
§ 44a – Besondere sachliche Zuständigkeit des Fernstraßen-Bundesamtes
(1) Zuständig für den Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen nach dieser Verordnung für die mit Zeichen 330.1 und 330.2 gekennzeichneten Autobahnen in der Baulast des Bundes ist das Fernstraßen-Bundesamt. Die Zuständigkeit der Polizei bleibt unberührt. Abweichend von § 44 Absatz 3 erteilt das Fe…
§ 45 – Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum, normal normal zur Verhütung…
§ 46 – Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Bewohnerparkausweise
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen von den Vorschriften über die Straßenbenutzung (§ 2); normal normal vorbehaltlich Absatz 2a Satz 1 Nummer 3 vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrstraße zu betrete…
§ 47 – Örtliche Zuständigkeit
(1) Die Erlaubnisse nach § 29 Absatz 2 und nach § 30 Absatz 2 erteilt für eine Veranstaltung, die im Ausland beginnt, die nach § 44 Absatz 3 sachlich zuständige Behörde, in deren Gebiet die Grenzübergangsstelle liegt. Diese Behörde ist auch zuständig, wenn sonst erlaubnis- und genehmigungspflichtige…
§ 48 – Verkehrsunterricht
§ 49 – Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über das allgemeine Verhalten im Straßenverkehr nach § 1 Absatz 2, normal normal die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge nach § 2 Absatz 1 bis 3a, Absatz 4 Satz 1, 4,…
§ 50 – Sonderregelung für die Insel Helgoland
§ 51 – Besondere Kostenregelung
§ 51a – Überleitung
Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Fernstraßen-Bundesamt, tritt im Rahmen seiner Zuständigkeit nach dieser Verordnung in vor dem 1. Januar 2021 eingeleitete Verwaltungsverfahren ein. Er tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2021 im Rahmen seiner …
§ 52 – Übergangs- und Anwendungsbestimmungen
(1) Mit Ablauf des 31. Dezember 2026 sind nicht mehr anzuwenden: § 39 Absatz 10, normal normal § 45 Absatz 1g, normal normal § 46 Absatz 1a, normal normal Anlage 2 Nummer 25 Spalte 3 Nummer 4 sowie Nummer 25.1, 27.1, 63.5 und 64.1, normal normal Anlage 3 Nummer 7 Spalte 3 Nummer 3, Nummer 8 Spalte 3…
§ 53 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel –
Anlage 1 – (zu § 40 Absatz 6 und 7)Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen
Anlage 2 – (zu § 41 Absatz 1)Vorschriftzeichen
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 394 - 410; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnoten) Fundstelle col1 1 11* center col2 2 57.00* justify col3 3 90* 1 center col1 middle 1 col2 middle 1 center col3 middle lfd. Nr. 1 center col1 middle Zeichen und Zusatzzeichen 1 col2 middle Ge- oder Verbote Erläuterung…
Anlage 3 – (zu § 42 Absatz 2)Richtzeichen
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 411 - 424; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnoten) Fundstelle col1 1 11* center col2 2 57.00* justify col3 3 90* 1 center col1 middle 1 col2 middle 1 center col3 middle lfd. Nr. 1 center col1 middle Zeichen und Zusatzzeichen 1 col2 middle Ge- oder Verbote Erläuterung…